Als beliebter Begleiter findet die Dashcam immer mehr ihren Einsatz in Fahrzeugen. Bei einer Dashcam handelt es sich um eine kleine Autokamera, die hinter der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett befestigt wird. Dashcams sind kleine Autokameras, die für Aufnahmen von Unfällen im Straßenverkehr eingesetzt wird.
Das permanente Aufzeichnen im Straßenverkehr ist umstritten, ebenso wie der Einsatz von Dashcams. Während der Fahrt wird der Verkehr und die Umgebung zuverlässig aufgezeichnet, im deutschen Raum regelt der Datenschutz, ob das zulässig ist. In einigen Ländern ist der generelle Einsatz einer Dashcams verboten. Wer eine Dashcam eingebaut hat, will im Ernstfall verkehrswidriges Verhalten zur Anzeige bringen, die Aufzeichnung dient als Beleg.
Wer dennoch eine kleine Kamera in seinem Auto haben möchte, der muss beim Kauf einer Dashcam aufmerksam sein, denn der Markt bietet viele verschiedene Modelle.
Daten werden von der Speicherkarte der Dashcam in den Online-Speicher überschrieben. Die Aufnahmen der Kamera sind nicht immer verwertbar, dies wird individuell entschieden. Moderne Geräte liefern eine hohe Bildqualität mit Full-HD-Auflösung, sie zeichnet mit 60 Bildern pro Sekunde auf und die Dashcam-Videos haben bei guten Lichtverhältnissen eine hervorragende Qualität. Die Videos, die die Frontkamera der Dashcam aufnimmt, werden auf einer inkludierten SD-Karte gesichert oder direkt in die Cloud übertragen.
Dashcams im Auto: Dashcam als Beweismittel im Auto bei einem Unfall, was ist zulässig und wie steht es um den Datenschutz?
Im deutschen Raum darf niemand gegen seinen Willen gefilmt werden, auch ist es nicht erlaubt, die Aufnahmen anderer Personen oder das Autokennzeichen ins Netz zu stellen oder generell zu veröffentlichen. Datenschützer legen großen Wert darauf, dass nur anlassbezogene Aufnahmen von Unfällen und die zugehörigen Kfz-Kennzeichen gesichert werden. Das Verkehrsgeschehen darf nur aufgezeichnet werden, wenn die Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Ziele erforderlich ist. So ist eine Aufzeichnung mit einer Dashcam im Falle eines Unfalls oder einer Verzögerung erlaubt, sie erleichtert die Klärung der Schuldfrage im Rahmen der gesetzlichen Regelung.
Das Filmen des Straßenverkehrs ist problematisch, wenn die Nutzer ihrer Informationspflicht nicht nachkommen. Somit verstößt der Nutzer mit einer Autokamera automatisch gegen die Datenschutz-Grundverordnung.
Sind Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht zulässig?
In einigen Situationen kann die anlassbezogene Aufzeichnung einer Kamera oder Dashcam als Beweismaterial gelten. Hier findet beim Gericht eine Abwägung statt, ob die Aufnahme anlassbezogen war. Dashcams als Beweismaterial sind lt. dem Bundesgerichtshof, BGH, grundsätzlich zulässig, wenn das Persönlichkeitsrecht der anderen Personen nicht verletzt wird.
Die Daten auf der Speicherkarte sollten daher Datum und Uhrzeit beinhalten, somit ist man auf der sicheren Seite und kann belegen, dass der Einsatz zu diesem Zeitpunkt gerechtfertigt war. Es gibt kein grundsätzliches Beweisverwertungsverbot einer Dashcam-Aufnahme, die Verwertbarkeit wird individuell entschieden.
Videoaufnahmen mit der Dash-Cam: Wie ist die Rechtslage?
Es ist möglich, dass die Aufnahme rechtlich verwertbar ist und eingesetzt werden darf. Jeder, der über eine Dashcam verfügt, sollte sich jedoch bewusst sein, dass es zu einem Beweisverwertungsverbot kommen kann. In den meisten Fällen wirkt das Aufklärungsinteresse stärker als der Datenschutz Dritter.
Dauerhafte Aufzeichnungen mit der Dash Cam können zu einem Bußgeld führen
Eine unzulässige Nutzung von Dashcams kann durch die Datenschutzaufsichtsbehörde mit einem Bußgeld geahndet werden. Bei der Verwendung von Dashcams im öffentlichen Straßenverkehr wird bei Weitergabe der Aufnahmen geprüft, ob eine Geldbuße fällig wird. Werden Persönlichkeitsrechte verletzt oder die werden datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht beachtet, muss der Besitzer der Kamera mit einer Strafe rechnen.
Die meisten Dashcam-Modelle werden eingesetzt, um bei Unfällen im Verkehr zur Klärung der Schuldfrage beizutragen. Aus Datenschutzgründen ist die Erstellung solcher Filmsequenzen nur der Polizei vorbehalten.
Welche Alternativen sind empfehlenswert?
Da Dashcams mittlerweile doch etwas umstritten sind, kann man statt einer Kamera auch auf andere Gadgets zurückgreifen, die Fahrten dokumentieren. Anstatt einer Kamera kann man zum Beispiel einen GPS-Tracker nutzen. Tracker mit GPS verfügen nicht über eine Kamera, sie können also weder Ton noch Bild dokumentieren. Diese kompakten Geräte bieten dem Autofahrer die Möglichkeit, Routen und Fahrweisen zu speichern. Auto GPS-Tracker verwenden das Satellitensystem GPS, die Satelliten hierzu befinden sich im All und sie senden alle ihre eigenen individuellen Signale aus.
Anhand der Signale kann der Tracker seine eigene Position bis auf wenige Meter genau bestimmen und leitet diese Daten umgehend an die zugehörige App des Anbieters. Der Nutzer kann die Informationen einsehen und hat einen perfekten Einblick in die gefahrene Route und die eigene Geschwindigkeit.
Der GPS-Tracker für das Auto kann unterschiedlich angeschlossen werden, je nach Modell ist auch ein fester Anschluss mit dem Kfz-Strom möglich, beispielsweise über den Zigarettenanzünder oder die Autobatterie. Andere Modelle verfügen über einen integrierten Akku, den man je nach Nutzung regelmäßig laden muss. Der Auto-GPS-Tracker ermittelt den genauen eigenen Standort und kann diesen auf Wunsch auch an Dritte Personen weiterleiten. Diese Funktion ist vor allem in Notsituationen sinnvoll und kann helfen.